European Agency for Fundamental Rights

Grundrechte auf Zukunftsfähigkeit ausrichten

Workshop für Foresight-Expert:innen zum Thema Grundrechte in Europa

Grundrechte sind keine Selbstverständlichkeit – auch wenn sie es sein sollten. Stattdessen werden sie von Regierungen, Institutionen – wie der Europäischen Agentur für Grundrechte (FRA) – und Akteuren der Zivilgesellschaft gemonitort, evaluiert und eingefordert. Um sie besser fördern zu können, will die FRA künftige Risiken und Herausforderungen erkennen und proaktiv auf erwartbare Veränderungen im Umfeld der Grundrechte reagieren sowie Grundrechtsüberlegungen in die strategischen Überlegungen der EU-Institutionen und -Agenturen einbeziehen. Die FRA hat sich daher vorgenommen, vorausschauende Analysen im Bereich der Grundrechte durchzuführen. Es soll eine bessere Antizipation und Reaktion auf Veränderungen im politischen Umfeld der EU und den damit verbundenen Politikzyklen.

Für die methodische Anleitung hat sie das Büro für Zeitgeschehen (BfZ) gebeten, sie durch diesen Prozess zu führen. Ein Workshop in Wien, an dem Foresight-Expert:innen aus verschiedenen EU-Institutionen teilnahmen, leitete den Prozess im Herbst (2002) ein. Sie identifizierten die aktuellen und zukünftigen Trends, die sich auf die Grundrechte in Europa auswirken, und diskutierten, wie die Fähigkeiten der EU-Institutionen, Agenturen und Gremien zur Vorausschau und Trendanalyse zusammengeführt werden können. Auf dieser Grundlage entwickelte das BfZ mögliche Methoden, um die strategische Vorausschau der FRA voranzutreiben, und beriet über mögliche erste Ergebnisse, die Ende 2023 vorgelegt werden sollen.

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